Land zum verkauf in Espinho
Land em Espinho mit 550 m²
Paramos























47 500 €
550 m²
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NC
Beschreibung
Baugrundstück zum Verkauf für 47.500€
Baugrundstück in der Gemeinde Paramos, Kreis Espinho, ganz in der Nähe der Lagune von Paramos und Barrinha de Esmoriz.
Mit einer Gesamtfläche von 550m² und einer Straßenfront von ca. 20m ermöglicht dieses Grundstück den Bau eines Einfamilienhauses mit einem oder zwei Stockwerken.
Es befindet sich in einem Wohngebiet in der Nähe der wichtigsten Zufahrtsstraßen, Geschäfte und Dienstleistungen und ist nur 2,5 km vom Strand von Paramos entfernt.
Laut dem Stadtentwicklungsplan von Espinho ist es wie folgt klassifiziert:
„Wohngebiete mit niedriger Dichte
Artikel 56
Identifikation
1- Wohngebiete mit niedriger Dichte umfassen städtische Zonen ländlichen Ursprungs, die meist nicht aus Parzellierungen hervorgegangen sind und deren Grundstücksgröße in der Regel einen Hof für landwirtschaftliche Aktivitäten ermöglicht. Sie sind durch Einfamilienhäuser mit 1 oder 2 Etagen gekennzeichnet, wobei das Hauptgebäude meist entlang der öffentlichen Straße steht und keine dominanten Einfriedungen oder Fassadenflächen vorhanden sind. Insgesamt schaffen sie nachbarschaftliche Beziehungen, wie sie für städtische Kerne mit der notwendigen Grundausstattung, Geschäften und Dienstleistungen typisch sind.
2- In diesen Gebieten ist die vorherrschende Nutzung das Wohnen, zusätzlich sind kommerzielle, dienstleistungsbezogene, touristische und infrastrukturelle Nutzungen sowie öffentliche oder private Grünflächen und andere mit der Wohnfunktion vereinbare Nutzungen zulässig.
Artikel 57
Bauordnung
1- Beim Ausbau oder Neubau von Gebäuden sind folgende städtebauliche Parameter einzuhalten:
a) Neue Gebäude dürfen nur im 50 Meter breiten Streifen entlang der öffentlichen Straße errichtet werden, mit Ausnahme von Nebengebäuden zum Hauptgebäude, deren überdachte Fläche 80m² nicht überschreiten darf;
b) Korrektes Verhältnis zu den bestehenden Nachbargebäuden ist zu wahren;
c) Einhaltung der üblichen Fassadenhöhe der jeweiligen Straßenfront;
d) Bei Reihen- oder Doppelhäusern Einhaltung der dominanten Einfriedungen oder Fassadenflächen der jeweiligen Straßenfront, unbeschadet neuer Pläne der Stadtverwaltung;
e) Respektierung der dominanten Bautypologie der betreffenden Straßenfront;
f) Maximaler Bodenversiegelungsgrad von 60%;
g) Bei Mehrfamilienhäusern darf die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude 6 nicht überschreiten.
2- Ausgenommen von Buchstabe c) sind Lückenschluss-Situationen, in denen neue Gebäude oder Erweiterungen die Einfriedungen oder Fassaden der angrenzenden Gebäude respektieren und eine volumetrische Verbindung herstellen müssen.
3- Wo keine übliche Fassadenhöhe existiert oder neue Straßen angelegt werden, gelten folgende Parameter:
a) Maximale Fassadenhöhe von 3 Stockwerken oder 11 Metern;
b) Nutzungsindex nicht über 0,80;
c) Maximaler Bodenversiegelungsgrad von 65%.“
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Details
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